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Das Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) ist ein Förderprogramm des Landes Bremen. Es werden Projekte finanziert, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Entsprechend der in der Klimaanpassungsstrategie und dem Hitzeaktionsplan formulierten Zielstellung sollen die geförderten Maßnahmen die Resilienz, die Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen und ihrer beiden Stadtgemeinden stärken.

Finanziert wird das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Bremen und einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
  • hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen
  • juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven
  • nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.

Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung (95%) oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.

Die aktuelle Förderperiode läuft von 2021 bis 2027.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB)