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Förderprogramm Schwammstadt

Privatpersonen und Unternehmen im Land Bremen erhalten Unterstützung

Das Förderprogramm Schwammstadt unterstützt private Grundstückseigentümer:innen und Grundstückseigentümer in Bremen und Bremerhaven bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden die Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, die Entsiegelung von Flächen und die Installation von Anlagen zur Regenwasser- und Grauwassernutzung.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Regenwasser dezentral zurückzuhalten und es verdunsten und ins Grundwasser versickern zu lassen, anstatt es direkt in die Kanalisation abzuleiten (Prinzip der Schwammstadt). Somit werden die Gefahren von Starkregen etwas gemindert und die Qualität der Gewässer verbessert. Begrünte Fassaden und Dächer von Privat- und Gewerbegebäuden haben ein oft ungenutztes Potenzial, insbesondere in städtischen Umgebungen, wo Grünflächen knapp sind. Sie tragen zu einem gesünderen, lebenswerteren und attraktiveren Wohnumfeld bei, fördern die innerstädtische Biodiversität und binden Feinstaub sowie Stickoxide. Die Entsiegelung von Flächen und die Dach- und Fassadenbegrünung helfen mit, überhitzte Bereiche zu entlasten, das lokale Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern.

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Baubeginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Das Grundstück liegt in Bremen oder Bremerhaven.
  • Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für die beantragte Maßnahme.

Beratung und Antragstellung

Die Bremer Umwelt Beratung e. V. berät Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und unterstützt mit fundiertem Fachwissen bei der Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen.

Über die Website der Bremer Umwelt Beratung finden Interessierte weitere Informationen zum Förderprogramm, die Antragsformulare sowie Kontaktdaten, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bremer Umwelt Beratung e. V.
Birkenstraße 47/48
28195 Bremen
Telefon 0421 7070 100
E-Mail

Katja Stolz

Förderprogramm Schwammstadt

An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Fördermodule

Begrünte Dächer sind optisch ansprechend und haben zahlreiche weitere Vorteile. Sie speichern Regenwasser, kühlen die Umgebung, reduzieren Lärm und Luftschadstoffe, verlängern die Lebensdauer der Dachabdichtung und schaffen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Wenn Sie erfahren wollen, ob Ihr Hausdach grundsätzlich für eine Dachbegrünung geeignet ist, können Sie es mit Hilfe des Gründachkatasters herausfinden.

Gefördert wird:

  • Neubau oder Nachrüstung mit einer Dachbegrünung ab mindestens 10 m² Fläche
  • Dachbegrünung mit mindestens 10 cm Aufbauhöhe oder 50 % Regenrückhalt
  • Zuschuss bis 25 % der Kosten, höchstens 45 €/m², max. 5.000 €
  • bei höheren Aufbauten: Zuschuss bis 30 % der Kosten, höchstens 50 €/m², max. 6.000 €
  • Bonus bei Dachbegrünungen mit ökologisch vielfältiger Bepflanzung bzw. Gestaltung: 5 €/m², max. 1.500 €

Gebäudefassaden bieten vor allem in dicht bebauten Bereichen ein großes, noch viel zu wenig genutztes Potenzial zur Begrünung in der Stadt. Begrünte Fassaden schützen die Gebäudehülle vor Hitze, Witterungseinflüssen und auch Graffiti. Sie verbessern das Mikroklima, binden mit ihrer Blattmasse Feinstaub und Stickoxide, mindern die Schallreflexion und können Häuser und Straßenräume ästhetisch aufwerten.

Gefördert wird:

  • Neuanlage oder Nachrüstung einer Begrünung mit Gerüstkletterpflanzen ab mindestens 10 m² Wandfläche und Gesamtkosten von mindestens 250 €
  • Zuschuss bis 50% der Kosten, max. 5.000 €

Auf vielen Grundstücken befinden sich befestigte Flächen, die als Wege, Park- oder Abstellplätze genutzt werden. Durch eine naturnahe Gestaltung können solche Bereiche jedoch zur Versickerung von Regenwasser beitragen, die Verdunstung fördern und neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. Gleichzeitig helfen regendurchlässige, begrünte Flächen, das Stadtklima zu verbessern und Hitzeprobleme zu verringern.

Gefördert wird:

  • Umwandlung von versiegelten Flächen in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Flächen ab 20 m²
  • Zuschuss bis 30 % der Kosten, höchstens 40 €/m², max. 5.000 €
Beispiel Zisterne zur Regenwassernutzung
Beispiel Zisterne

Regenwasser oder leicht verschmutztes Abwasser aus der Körperreinigung („Grauwasser“) lässt sich sammeln und nutzen, anstatt es direkt an die Kanalisation verloren zu geben. Im Garten können damit Pflanzen bewässert werden, im Gebäude steht es für Toilettenspülung und Reinigungsaufgaben bereit. Grauwasser muss dafür aufbereitet werden – hier ist das Prinzip: Wasser zweimal einsetzen. So sparen Sie wertvolles Trinkwasser, reduzieren die Abwasserkosten und entlasten die Kanalisation.

Gefördert wird:

  • Neuinstallation und Nachrüstung von Anlagen zur Nutzung von Regenwasser oder Grauwasser.
  • Regenwasser: angeschlossene Dachfläche ab 50 m², Speichervolumen mindestens 2 m³
  • Grauwasser: nur aus der Körperreinigung

Anlage ausschließlich für die Gartenbewässerung:

  • Zuschuss bis 25 % der Kosten, max. 1.500 €

Anlage für Toilettenspülung und Gartenbewässerung:

  • Zuschuss bis 40% der Kosten, max. 5.000 €